Sachkundenachweis

für die Haltung von Hunden

nach dem Tierschutzgesetz

 


Ab 1. Juli 2026
 haben Personen, die bestimmte Tiere halten möchten, bereits vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis zu erbringen.

Ein 4-stündiger Theoriekurs ist zur Haltung folgender Tierarten erforderlich:

  • Hunde
  • Reptilien und Amphibien
  • bestimmte Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche)

Für die Hundehaltung ist zusätzlich innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes eine praktische Einheit im Ausmaß von 2 Stunden zu absolvieren.

Der Sachkundekurs ist in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Der Sachkundenachweis gilt aber bundesweit, er behält daher auch dann seine Gültigkeit, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen.

 

Alle Informationen zum Thema Sachkundenachweis sind auf der Website des Land Steiermark zu finden:

https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/

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